Über uns


Aufgaben einer Ethikkommission

Medizinischer Fortschritt erfordert ständige Vermehrung des Wissens über Lebensvorgänge. Diese Erkenntnisse werden zuerst an Zellen, Organen und Versuchstieren erworben. Dann aber stellt sich zwangsläufig die Frage, wie sie auf den Menschen übertragen werden können. Forschungsuntersuchungen am Menschen sind damit unverzichtbar.

Forschung am Menschen erzeugt immer kontroverse Spannungsfelder über mögliche, wünschbare und ethisch zu rechtfertigende Entwicklungen der medizinischen Wissenschaft. Ethisch vertretbar und in der schweizerischen Rechtsordnung anerkannt ist medizinische Forschung am Menschen nur, wenn die Unantastbarkeit der menschlichen Würde aller beteiligten Personen gewährleistet ist.

 

Es ist Aufgabe der Ethikkommissionen, die einzelnen Forschungsprojekte auf ihre Vereinbarkeit mit den gültigen nationalen und internationalen Richtlinien für Forschungsuntersuchungen am Menschen zu beurteilen und die Durchführung ethisch nicht vertretbarer Vorhaben zu verhindern. Im Vordergrund stehen der Schutz und das Recht der StudienteilnehmerInnen.

 

Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz (EKNZ)

Dezember 2015

Die kantonalen Ethikkommissionen hatten sich im Vorfeld des neuen HFG gegen die Schaffung einer einzigen gesamtschweizerischen Kommission ausgesprochen. Sie legten Wert auf ein bewährtes Milizsystem und die lokalen Kenntnisse des Forschungsplatzes. Sie waren sich aber auch mehrheitlich bewusst, dass eine Reduktion der aktuellen kantonalen Kommissionen anzustreben sei.

Die Ethikkommission beider Basel (EKBB) hat sich deshalb sehr früh um eine regionale Erweiterung bemüht. Die Gespräche mit der EK Aargau/Solothurn und der EK Luzern wurden durch die persönlichen Kontakte zwischen den Präsidenten erleichtert, danach haben die entsprechenden Gesundheitsdepartemente dem Zusammenschluss zugestimmt.

Wir freuen uns, die EK Nordwest- und Zentralschweiz (EKNZ) vorzustellen. Sie umfasst 11 Kantone: Aargau, Baselland, Baselstadt, Jura, Luzern, Obwalden, Solothurn, Schwyz, Nidwalden, Uri und Zug.

Die Geschäftsstelle ist unverändert in Basel. In der Kommission werden die Mitglieder der verschiedenen Partner mitarbeiten.

 

Wir sind überzeugt, dass dadurch der Gedanke von Ethikregionen in der Schweiz richtig aufgegleist wird, die lokalen Verhältnisse genügend berücksichtigt werden und der Prozess, welcher Forschungsprojekte durchmachen müssen, sicher nicht erschwert, sondern sogar erleichtert wird.

 

André P. Perruchoud, Präsident
Gregor Schubiger, Vizepräsident
Marco Schärer, Vizepräsident

 

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